Ihren Wohnsitz können Sie online auch hier ummelden.
Wer innerhalb von Gelsenkirchen umzieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden.
Meldepflichtige haben ein Ummeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde abzugeben.
Eine Übersendung des Meldescheines ist NICHT zulässig. Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Ummeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Ummeldeformulare werden kostenfrei in den BÜRGERcentern bereitgehalten oder können ausgedruckt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im BÜRGERcenter umgemeldet haben, werden Ihre neuen Daten aus Datenschutzgründen innerhalb der Verwaltung nicht weitergegeben. Sollten Sie noch weitere Kontakte mit der Stadtverwaltung pflegen (bspw. Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, ...), müssen Sie sich bei den jeweiligen Dienststellen zusätzlich ummelden!